Gemeinsam Stark!

Gesamtschule Salzkotten

Städt. Gesamtschule – Sekundarstufen I und II

Tag der offenen Tür 2023

Gemeinsames Lernen

An der Gesamtschule Salzkotten sind alle Schülerinnen und Schüler willkommen – mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.

Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf lernen in der Klassengemeinschaft und so findet die Förderung bei uns in der Regel im Klassenverband statt.

Unser Verständnis von Inklusion

Inklusion wird von uns verstanden als ein umfassendes Konzept des menschlichen Zusammenlebens – also der Ausrichtung der Schule auf die unterschiedlichen Voraussetzungen von Kindern und Jugendlichen.

Unser Ziel

Das Ziel aller Maßnahmen ist es, die gemeinsame Bildung und Erziehung für unsere Schülerinnen und Schüler zu verwirklichen und die erreichten Standards unserer sonderpädagogischen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote im Interesse der Kinder und Jugendlichen abzusichern und weiterzuentwickeln.

Organisation

In unserer Schule lernen und arbeiten unterschiedliche Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und Menschen mit anderen Professionen im Team zusammen. Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden von Regelschullehrerinnen und -lehrern und Förderschullehrerinnen und -lehrern gemeinsam unterrichtet. Jedem Jahrgangsteam ist eine Förderschullehrerin oder ein Förderschullehrer zugeordnet.
Neben dem gemeinsamen Unterrichten werden unterschiedliche Lernangebote in Kleingruppen angeboten. Diese Lernangebote werden auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet, sie haben beispielsweise einen Schwerpunkt in den Kernfächern, Methodentraining zum Arbeits- und Lernverhalten, im lebenspraktischen Bereich oder im Bereich der Berufsvorbereitung.
Durch ein inhaltliches und räumliches Konzept namens Ankerplatz werden Möglichkeiten geschaffen, in einem Rahmen fest vereinbarter Strukturen und entsprechender personeller Besetzung die erfolgreiche Förderung der Schülerinnen und Schüler mit erkennbaren Förderbedarfen zu erweitern und umzusetzen.
Schülerinnen und Schüler mit erkennbarem Förderbedarf werden hier Möglichkeiten des Rückzugs, benötigte Auszeiten sowie individuelle Lernstudiozeiten ermöglicht. Sonderpädagogische Lehrkräfte arbeiten innerhalb des Konzepts Hand in Hand mit Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, MPT-Fachkräften und den Lehrerinnen und Lehrern.
Das Ziel des Ankerplatzes ist grundsätzlich so zu verstehen, dass die betreffenden Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Unterricht und am gesamten Schulleben teilnehmen bzw. nach individuellen „Auszeiten“ wieder in den regulären Schulbetrieb eingegliedert werden können. Im geschützten Rahmen des Ankerplatzes soll dieses Ziel besonders durch intensive Beziehungsarbeit erreicht werden.
Durch eine Haltung, die geprägt ist durch Vertrauen, Verständnis und Wertschätzung und -schöpfung, wird die Selbstwahrnehmung und die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler gestärkt, um so direkt Einfluss auf das Emotional-, Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten zu nehmen. So können sie in einem ersten Schritt in einer Art „Zufluchtsort“ Handlungs- und Problemlösestrategien erarbeiten und dann lernen, sich lebenspraktischen und schulischen Aufgaben zu stellen.

Der gemeinsame Unterricht

Im gemeinsamen Unterricht wird entsprechend der Förderbedarfe zieldifferent unterrichtet. Die Differenzierung geschieht hinsichtlich Lernumfang, Zeit, Lernziel, personeller Hilfe und Medieneinsatz.

Als Leitmotiv gilt der Gedanke: „So viel wie möglich gemeinsam, so wenig wie nötig getrennt.“

Unterrichtsmethode

Es gibt keine spezielle Didaktik des gemeinsamen Lernens. Zielführend ist in jedem Falle die Leitidee der „individuellen Förderung“. Dabei gilt es, Methoden und Unterrichtsformen auf die jeweiligen individuellen Lernvoraussetzungen der Kinder abzustimmen.

Förderplanung

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden halbjährlich individuelle Förderpläne als Grundlage der pädagogischen Arbeit erstellt. Darin werden auf der Basis einer ausführlichen Diagnostik (AO-SF, Übergangsgutachten, formelle und informelle Testung, Schülerbeobachtung) die individuellen Bildungsziele formuliert, überprüft und fortgeschrieben (§19 6 AO-SF). Die Förderplanung an der Gesamtschule Salzkotten geschieht in Kooperation im Klassenteam, wobei die Hauptverantwortlichkeit der Erstellung beim Förderschullehrer bzw. der Förderschullehrerin liegt. Das gesamte Team der jeweiligen Klassen ist verpflichtet, die Unterrichtsplanung an der Förderplanung der Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Die Partizipation der Schülerinnen und Schüler wird gewährleistet, indem einmal im Halbjahr ein Förderplangespräch stattfindet, in dem die einzelnen Förderbereiche mit den Schülerinnen und Schülern besprochen werden. Im Rahmen der Schüler-Eltern-Beratungstage werden die Förderpläne als Grundlage für die Gesprächsführung genutzt.

Übergang Schule und Beruf

Unsere Klassenteams beraten Schülerinnen und Schüler und deren Eltern gemeinsam mit den Lehrkräften für Sonderpädagogik im Übergang Schule – Beruf. Dabei arbeiten wir im Rahmen des KAoA- bzw. KAoA Star Programms eng mit der Agentur für Arbeit, den Reha-Beraterinnen und Beratern und weiteren externen Partnern zusammen. Ziel ist es, stets den Schülerinnen und Schülern den bestmöglichen Weg in einen Beruf zu ebnen, der ihren vielfältigen Fähigkeiten und Neigungen optimal entspricht.

Mögliche Schulabschlüsse für Förderschülerinnen und -schüler an der Gesamtschule Salzkotten

Bei den zu erreichenden Schulabschlüssen wird unterschieden zwischen Kindern, die zielgleich und zieldifferent (Förderschwerpunkt Lernen und Geistige Entwicklung) gefördert werden.

Zielgleich geförderte Kinder werden nach den Ausbildungsordnungen der einzelnen Schulformen bewertet und können damit jeden Schulabschluss erlangen.

Zieldifferent geförderte Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden nach der Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung bewertet (AO-SF).

Schülerinnen und Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und die Schule vor der Klasse 10 verlassen, erhalten ein Zeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt.

Die Klasse 10 führt zum „Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen“.

In einem besonderen Bildungsgang führt die Klasse 10 zu einem dem Ersten Schulabschluss gleichwertigen Abschluss. Diesen Abschluss können nur Schülerinnen und Schüler erwerben, wenn sie in den Klassen 9 und 10 am Unterricht im Fach Englisch teilgenommen haben.

Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erhalten am Ende der Schulbesuchszeit ebenfalls ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt.

Datenschutz und Impressum

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