Gemeinsam Stark!
Gesamtschule SalzkottenStädt. Gesamtschule – Sekundarstufen I und II
Religion
Religion ist ein „ordentliches Lehrfach“, so wie Mathe, Deutsch oder Biologie. So steht es im Grundgesetz. Darin heißt es in Artikel 7, Absatz 3, Satz 1: „Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.“
Der Religionsunterricht, der 2 Wochenstunden pro Jahrgangsstufe umfasst, nimmt grundsätzlich die Schülerinnen und Schüler, ihre Lebenswelten, ihre Auffassungen von Wirklichkeit ernst. Der Religionsunterricht vermittelt zunächst vor allem Fachwissen bezüglich der eigenen christlichen Religion. Die damit verbundenen Werthaltungen werden mit den Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf die eigene Lebensführung reflektiert. Ebenso werden Inhalte anderer Weltreligionen thematisiert. Vor diesem Hintergrund werden Sinn- und Wertfragen des Lebens eröffnet und Maßstäbe aufgezeigt, die tolerantes Leben in Gesellschaft und Kirche möglich machen.
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